Informationen zu Pflegegraden und Pflegegeld
Wir möchten Ihnen hiermit einen einfachen und verständlichen Überblick über die Leistungen der einzelnen Pflegegrade geben.
Pflegeagentur mit Herz übernimmt keine Gewähr für Abweichungen und stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für alle Pflegegrade sind zusätzlich folgende Leistungen vorgesehen:
individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine(n) Pflegeberater(in)
Beratung in der eigenen Häuslichkeit (Pflegegrad 2-5)
Erstattung von Pflegehilfsmitteln bis zu 40 Euro pro Monat
bis zu 4.000,00 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen durch die Pflegekasse
Rückruf-Service


Pflegegrade in einer Übersicht
Pflegegeld pro Monat
0,00 EURO
Pflegesachleistung pro Monat
0,00 EURO
Entlastungsbetrag / Betreuungsbetrag pro Monat
125,00 EURO
Verhinderung / Ersatzpflege pro Jahr (erhöht)
0,00 EURO
Pflegegeld pro Monat
316,00 EURO
Pflegesachleistung pro Monat
689,00 EURO
Entlastungsbetrag / Betreuungsbetrag pro Monat
125,00 EURO
Verhinderung / Ersatzpflege pro Jahr (erhöht)
1.612,00
Pflegegeld pro Monat
545,00 EURO
Pflegesachleistung pro Monat
1.298,00 EURO
Entlastungsbetrag / Betreuungsbetrag pro Monat
125,00 EURO
Verhinderung / Ersatzpflege pro Jahr (erhöht)
1.612,00 (2.418,00)
Pflegegeld pro Monat
728,00 EURO
Pflegesachleistung pro Monat
1.612,00 EURO
Entlastungsbetrag / Betreuungsbetrag pro Monat
125,00 EURO
Verhinderung / Ersatzpflege pro Jahr (erhöht)
1.612,00 (2.418,00)
Pflegegeld pro Monat
901,00 EURO
Pflegesachleistung pro Monat
1.995,00 EURO
Entlastungsbetrag / Betreuungsbetrag pro Monat
125,00 EURO
Verhinderung / Ersatzpflege pro Jahr (erhöht)
1.612,00 (2.418,00)
Pflegesachleistung & Pflegegeld
Die Begriffe Pflegegeld und Pflegesachleistung möchten wir kurz erläutern, um Mißverständnissse – auch im Gespräch mit der Pflegekasse – zu vermeiden.
Pflegegeld und Pflegesachleistung geben jeweils einen Betrag an, der entsprechend des Pflegegrades für die Pflege des Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt wird.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung beziffert den monatlichen Betrag, der von einem zugelassenen Dienst (z. B. Pflegedienst) für die Pflege abgerechnet werden kann.
- Wird ein Pflegebedürftiger also ausschließlich durch Angehörige gepflegt, so erhält er den vollen Pflegegeldbetrag entsprechend seines Pflegegrades.
- Wird ein Pflegebedürftiger für den gesamten Pflegesachleistungsbetrag über einen Pflegedienst versorgt, so erhält er kein weiteres Pflegegeld!
Pflegegeld
Das Pflegegeld beziffert den monatlichen Betrag, den ein Pflegebedürftiger erhält, der seine Hilfe in der Pflege selbst sicherstellt (z. B. durch Angehörige).